© optimarc / Shutterstock.com
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Erzbistum benennt Übergangsleitungen für die künftigen Seelsorgeräume

Im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ wird nächster Schritt konkret / Übergangsleitungen koordinieren Übergangszeit / Substrukturen sollen lokale und thematische Verantwortung sichern

 Das Erzbistum Paderborn geht im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ den nächsten konkreten Schritt: Für die 21 künftigen Seelsorgeräume, die zum 1. Advent 2026 errichtet werden sollen, werden die vorgesehenen Übergangsleitungen benannt. Sie sollen die Übergangszeit vor Ort koordinieren, Beteiligung ermöglichen und die nächsten Entwicklungsschritte gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen, Gremien, Pastoralteams, Einrichtungen und Initiativen gestalten.

Mit den künftigen Seelsorgeräumen richtet das Erzbistum Paderborn Pastoral und Verwaltung neu aus. Ein Seelsorgeraum ist ein klar umschriebenes Gebiet mit einem eigenen pastoralen Profil. Dort wirken ehrenamtlich Engagierte, pastorales Personal, Verwaltung, weitere Mitarbeitende in Pastoralen Zentren und an verlässlichen Orten, in Initiativen und Projekten zusammen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Seelsorgeraum grundsätzlich einer Pfarrei entsprechen. Geleitet werden soll der Seelsorgeraum künftig von einem Leitungstrio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung – in Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.

Übergangsleitung und Übergangsrat führen Perspektiven zusammen

Generalvikar Dr. Michael Bredeck, der den Bistumsprozess federführend mitverantwortet, sagt: „Mit der Benennung der vorgesehenen Übergangsleitungen wird der nächste Schritt im Bistumsprozess sehr konkret. In den vergangenen Monaten sind viele Gespräche geführt worden – vor Ort, in Gremien, mit haupt- und ehrenamtlich Engagierten und auf diözesaner Ebene. Diese Gespräche zeigen: Es gibt Fragen und Sorgen, aber auch viel Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die Übergangszeit ist deshalb kein reiner Struktur- oder Verwaltungsprozess. Sie ist ein gemeinsamer geistlicher Weg.“

 

Die vorgesehenen Übergangsleitungen der künftigen Seelsorgeräume

Bielefeld:
Pfarrer Norbert Nacke,
Gemeindereferentin Regina Beissel

Bigge-Olsberg, Medebach-Hallenberg
und Winterberg:

Pfarrer Norbert Lipinski

Brilon-Marsberg:
Pastor Ansgar Drees

Büren-Delbrück:
Pfarrer Daniel Jardzejewski

Dortmund:
Propst Andreas Coersmeier,
Pfarrbeauftragter Stefan Kaiser

Emschertal:
Pfarrer Dr. Nils Petrat

Hagen-Witten:
Pfarrer Dieter J. Aufenanger,
Pfarrer Dirk Salzmann

Hellweg:
Propst Dietmar Röttger

Herford-Minden:
Pfarrer Gerald Haringhaus

Hochsauerland-Mitte:
Pfarrer Georg Schröder

Hochsauerland-West:
Pfarrer Daniel Meiworm

Höxter:
Pfarrer Andreas Kurte

Lippe:
Pfarrer Stefan Schiller

Lippstadt-Rüthen:
Pfarrer Thomas Wulf

Märkisches Sauerland:
Pfarrer Andreas Schulte

Paderborn:
Pfarrer Benedikt Fischer

Rietberg-Wiedenbrück:
Pfarrer Thomas Hengstebeck

Siegen-Wittgenstein:
Pfarrer Karl-Hans Köhle

Südsauerland:
Pfarrer Andreas Neuser

Unna:
Pfarrer Paul Mandelkow,
Pastor Christian Laubhold

Waldeck:
Pfarrer Edgar Zoor

 

Die Übergangsleitungen ersetzen nicht die bestehenden Verantwortlichkeiten in den Pastoralen Räumen und Gremien. Die Rechte und Aufgaben der kanonischen Pfarrer, Pfarradministratoren, pfarrlichen Leitungen, Kirchenvorstände sowie pastoralen Gremien bleiben in der Übergangsphase gewahrt. Die Übergangsleitungen sollen vielmehr vernetzen, koordinieren und dazu beitragen, Erfahrungen, Perspektiven und Gestaltungsideen aus den verschiedenen Orten und Verantwortungsbereichen zusammenzuführen. Unterstützt werden sie in der operativen Arbeit von einem Team. Der Übergangsrat ist als zentrales Gremium vorgesehen, in dem unter anderem Vertretungen aus pastoralen Gremien, Pastoralteams, pastoralen Orten, kirchlichen und caritativen Einrichtungen, Gemeinden anderer Muttersprache und Kirchenvorständen beratend zusammenwirken. Verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung werden geschaffen.

Lokal verwurzeln, thematisch vielfältig gestalten

Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Frage, wie kirchliches Leben in den künftigen Seelsorgeräumen lokal verwurzelt und thematisch vielfältig gestaltet werden kann. Dafür wurden sogenannte Substrukturen ausgearbeitet. Gemeint sind keine zusätzlichen Verwaltungsebenen, sondern verbindliche Formen lokaler und thematischer Verantwortung innerhalb der künftigen Pfarreien. Erste Pfarreifusionen sind frühestens ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.

Die Modelle unterscheiden zwischen einer strategischen Ebene im Seelsorgeraum sowie einer lokalen und einer thematischen Ebene. Auf der strategischen Ebene tragen das Leitungstrio, der Rat der Pfarrei und der Kirchenvorstand Verantwortung für den gemeinsamen pastoralen, rechtlichen und finanziellen Rahmen. Auf der Ortsebene können lokale Gemeindeteams Verantwortung für kirchliches Leben an konkreten Orten übernehmen. Diese Ortsebene kann an heutige Kirchengemeinden anknüpfen, muss aber nicht in jedem Fall deckungsgleich mit ihnen sein.

 

Neben der Ortsebene ist eine thematische Ebene vorgesehen. Thematische Gemeindeteams sollen dort Verantwortung ermöglichen, wo Menschen sich themen- und zielgruppenspezifisch zusammenfinden und ihren Glauben teilen und leben. Denkbar sind zum Beispiel Gemeindeteams für Familienpastoral, Jugend, Liturgie, Kirchenmusik, Caritas, Glaubenskommunikation oder weitere pastorale Schwerpunkte. Diese Teams agieren in der Regel ortsübergreifend, vernetzen Menschen über bisherige Grenzen hinweg und können auch verlässliche Orte im Seelsorgeraum aktiv mitgestalten.

Beauftragung, Delegation und Mandatierung

Damit Verantwortung vor Ort und in pastoralen Themen handlungsfähig wird, sind klare Formen von Beauftragung, Delegation und Mandatierung vorgesehen. Lokale und thematische Gemeindeteams sollen durch den Rat der Pfarrei beauftragt werden. Über Ausschüsse oder Gattungsvollmachten kann der Kirchenvorstand Personen für klar umrissene Aufgaben und finanzielle Fragen mit Handlungsvollmacht ausstatten. Auch eine personenbezogene Doppelmandatierung durch Kirchenvorstand und Rat der Pfarrei ist möglich. So sollen pastorale Verantwortung und finanzielle Handlungsmöglichkeiten verbunden werden, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten der Gremien aufzulösen.

Leitend ist dabei das Subsidiaritätsprinzip: Was vor Ort sinnvoll beraten und verantwortet werden kann, soll möglichst vor Ort gestaltet und entschieden werden. Was den gesamten Seelsorgeraum betrifft und grundlegende wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung hat, bleibt auf der strategischen Ebene des Seelsorgeraums. Zugleich kann der Kirchenvorstand Sachausschüsse bilden, um ähnlich gelagerte Aufgaben gebündelt zu verwalten – etwa bei Friedhöfen, Mietobjekten, Erbbaurechten oder anderen komplexeren Verwaltungsfragen.

 

Budgets und Handlungsmöglichkeiten entwickeln

Auch die finanziellen Rahmenbedingungen werden weiter konkretisiert. Für die Ortsebene sollen Budgets und Handlungsmöglichkeiten nach transparenten Kriterien entwickelt werden. Für die Verteilung der Mittel in den Seelsorgeräumen wird es diözesane Rahmenvorgaben geben; die konkrete Ausgestaltung kann je nach Seelsorgeraum variieren. Mittel, die durch Dritte in der Vergangenheit zweckgebunden zugewendet wurden, bleiben auch künftig an ihren Zweck gebunden. Selbständige Rechtsträger wie Stiftungen, Fabrikfonds oder Stellenvermögen bleiben mit ihrer Zweckbindung erhalten.

Generalvikar Bredeck betont: „Eine gemeinsame Pfarrei im Seelsorgeraum bedeutet nicht, dass kirchliches Leben zentralisiert oder vereinheitlicht wird. Der gemeinsame rechtliche Rahmen soll mit verbindlichen Formen lokaler und thematischer Verantwortung verbunden werden. Menschen sollen weiterhin dort Kirche gestalten können, wo sie leben, glauben, Gottesdienst feiern, sich engagieren und für andere da sind. Dafür braucht es klare Mandate, Beteiligung, finanzielle Handlungsmöglichkeiten und Freiheit für die konkreten Gegebenheiten vor Ort.“

 

So geht es weiter

Mitte Juli wird auch der Diözesanpastoralrat über weitere Schritte im Bistumsprozess beraten. Danach wird das Erzbistum über das Errichtungs- und Übergangs-Gesetz, das die rechtliche Grundlage der Übergangszeit bildet, sowie über mögliche Bistumsorte informieren.

Mehr Informationen unter www.bistumsprozess.de

 

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