Das Erzbistum Paderborn geht im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ den nächsten konkreten Schritt: Für die 21 künftigen Seelsorgeräume, die zum 1. Advent 2026 errichtet werden sollen, werden die vorgesehenen Übergangsleitungen benannt. Sie sollen die Übergangszeit vor Ort koordinieren, Beteiligung ermöglichen und die nächsten Entwicklungsschritte gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Pastoralen Räumen, Gremien, Pastoralteams, Einrichtungen und Initiativen gestalten.
Mit den künftigen Seelsorgeräumen richtet das Erzbistum Paderborn Pastoral und Verwaltung neu aus. Ein Seelsorgeraum ist ein klar umschriebenes Gebiet mit einem eigenen pastoralen Profil. Dort wirken ehrenamtlich Engagierte, pastorales Personal, Verwaltung, weitere Mitarbeitende in Pastoralen Zentren und an verlässlichen Orten, in Initiativen und Projekten zusammen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Seelsorgeraum grundsätzlich einer Pfarrei entsprechen. Geleitet werden soll der Seelsorgeraum künftig von einem Leitungstrio aus Pfarrer, Pastoraler Koordination und Verwaltungsleitung – in Zusammenarbeit mit dem Rat der Pfarrei und dem Kirchenvorstand.
Übergangsleitung und Übergangsrat führen Perspektiven zusammen
Generalvikar Dr. Michael Bredeck, der den Bistumsprozess federführend mitverantwortet, sagt: „Mit der Benennung der vorgesehenen Übergangsleitungen wird der nächste Schritt im Bistumsprozess sehr konkret. In den vergangenen Monaten sind viele Gespräche geführt worden – vor Ort, in Gremien, mit haupt- und ehrenamtlich Engagierten und auf diözesaner Ebene. Diese Gespräche zeigen: Es gibt Fragen und Sorgen, aber auch viel Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die Übergangszeit ist deshalb kein reiner Struktur- oder Verwaltungsprozess. Sie ist ein gemeinsamer geistlicher Weg.“