© Dr. Claudia Nieser / Erzbistum Paderborn
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© Nach den Beratungen in der Erzbischöflichen Leitungskonferenz und im Diözesanpastoralrat stellt das Erzbistum Paderborn einen weiteren konkreten Schritt im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ vor. Im Mittelpunkt steht das Errichtungs- und Übergangsgesetz für die künftigen Seelsorgeräume. Das Gesetz ist kein Selbstzweck. Es schafft den rechtlichen Rahmen, damit der geistliche und pastorale Entwicklungsprozess überhaupt gelingen kann. Errichtungs- und Übergangsgesetz zum Download

Erzbistum Paderborn stellt Übergangsgesetz für künftige Seelsorgeräume vor

Diözesanpastoralrat berät weitere Schritte im Bistumsprozess / Diözesanes Gesetz schafft Rahmen für Übergangsphase

Nach den Beratungen in der Erzbischöflichen Leitungskonferenz und im Diözesanpastoralrat stellt das Erzbistum Paderborn einen weiteren konkreten Schritt im Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ vor. Im Mittelpunkt steht das Errichtungs- und Übergangsgesetz für die künftigen Seelsorgeräume. Das Gesetz ist kein Selbstzweck. Es schafft den rechtlichen Rahmen, damit der geistliche und pastorale Entwicklungsprozess überhaupt gelingen kann.

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Übergangsgesetz schafft rechtlichen Rahmen

Der Diözesanpastoralrat hat am 10. und 11. Juli in der Katholischen Akademie Schwerte über zentrale Fragen der nächsten Umsetzungsphase beraten. Das Gremium ist eines der synodalen Beratungsgremien des Erzbischofs. Es berät Fragen der pastoralen Entwicklung, der Transformation von Pastoral und Verwaltung sowie weitere Entwicklungen in der Seelsorge im Erzbistum Paderborn. Generalvikar Dr. Michael Bredeck erklärte nach der Sitzung: „Mit dem Errichtungs- und Übergangsgesetz schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für eine anspruchsvolle Zeit. Es geht darum, Zuständigkeiten zu klären, Beteiligung zu sichern und den Weg in die neuen Seelsorgeräume so zu gestalten, dass er geistlich getragen und gemeinsam verantwortet ist. Die Transformation unserer Pastoral braucht Klarheit, und sie braucht ebenso Vertrauen, Gespräche und Menschen, die erfahren, dass sie weiterhin vor Ort Kirche gestalten können.“

Das Errichtungs- und Übergangsgesetz beschreibt den rechtlichen Rahmen für die Errichtung der 21 Seelsorgeräume und für die Übergangsphase bis zur späteren regulären Leitung der neuen Pfarreien. Es regelt unter anderem die territoriale Einteilung der Seelsorgeräume, die Aufgaben der Übergangsleitungen, die Einbindung der Leitungen der Pastoralen Räume und Pastoralteams, die Bildung von Übergangsräten sowie das Inkrafttreten der neuen Ordnung. Vorgesehen ist, dass die Bestimmungen mit Wirkung zum 1. Adventssonntag 2026, dem 29. November 2026, in Kraft treten.

Die Übergangsphase dient dazu, die künftigen Seelsorgeräume nicht nur organisatorisch, sondern auch pastoral und geistlich vorzubereiten. Die Übergangsleitung soll den Entwicklungsprozess im Seelsorgeraum als geistlichen Weg der Entwicklung und Erneuerung gestalten.

Übergangsrat bündelt Erfahrungen und Perspektiven

Ein wichtiges Element der Übergangsphase ist der Übergangsrat. Er soll im jeweiligen Seelsorgeraum die Netzwerkbildung fördern und Pfarreien, Gemeinden, pastorale und caritative Orte, Vereine, Verbände sowie gewachsene pastorale Strukturen miteinander ins Gespräch bringen. Die Rechte der kanonischen Pfarrer, Pfarradministratoren, anderer pfarrlicher Leitungen sowie die gesetzlich bestimmten Zuständigkeiten der Kirchenvorstände und pastoralen Gremien bleiben gewahrt.

In den Übergangsräten sollen verschiedene Perspektiven zusammenkommen: die Leitungen der Pastoralen Räume, Verwaltungsleitungen, Mitglieder der Pastoralteams, Vertretungen pastoraler Orte und kirchlicher oder caritativer Einrichtungen, pastorale Gremien sowie Kirchenvorstände. Der Übergangsrat soll regelmäßig zusammenkommen, Beratungsergebnisse dokumentieren und dafür sorgen, dass Abstimmungen in Pastoralteams, Gremien und Kirchenvorständen sowie in geeigneter Weise auch gegenüber Gläubigen und Öffentlichkeit kommuniziert werden.

Der Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ will die Kirche im Erzbistum Paderborn unter veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Bedingungen zukunftsfähig aufstellen. Ziel ist es, mehr Raum für Seelsorge, Gottesdienst, Glaubenskommunikation, caritatives Handeln und das Engagement der Gläubigen zu schaffen. Die neuen Seelsorgeräume bilden dafür den organisatorischen Rahmen. Zugleich sollen lokale Verantwortung, gewachsene Orte kirchlichen Lebens und neue pastorale Initiativen gestärkt werden.

Weitere Themen des Diözesanpastoralrates

Auch über die Umsetzung der künftigen Seelsorgeräume tauschte sich der Diözesanpastoralrat aus. Dabei wurde erneut deutlich, dass für die Engagierten weitere Informationen zu den geplanten Basisstrukturen innerhalb der Seelsorgeräume wichtig seien. Erst sie würden ein realistisches Bild davon ermöglichen, wie das kirchliche Leben vor Ort künftig konkret aussehen könne. Während einige Mitglieder aus ihren Regionen von einer zuversichtlichen Aufbruchsstimmung berichteten, falle es andernorts noch schwer, sich die neuen Strukturen vorzustellen. Begriffe wie „verlässliche Orte“ müssten nun mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Zudem werde der Begriff der Pfarrei vielerorts noch mit der heutigen Pfarrgemeinde gleichgesetzt.

Kontrovers diskutierte der Diözesanpastoralrat die geplanten Bistumsorte. Diese sollen künftig überregionale pastorale Schwerpunkte mit Ausstrahlung auf das gesamte Erzbistum bilden.

Ein weiteres Thema war das geistliche Leitbild, das zum Beginn der „Ankerzeit“ am ersten Advent veröffentlicht werden soll. Die Mitglieder des Diözesanpastoralrates begrüßten die geistliche Grundausrichtung des Textes, regten jedoch an, Sprache und Zielgruppen zu schärfen. Der Entwurf solle verständlicher formuliert und stärker an den unterschiedlichen Adressatinnen und Adressaten ausgerichtet werden. Diskutiert wurde zudem, das Leitbild in unterschiedlichen Fassungen und Formaten bereitzustellen. Festgehalten wurde auch, dass das Leitbild einen geistlichen Orientierungsrahmen bildet und angesichts der vielen strukturellen Veränderungen einen notwendigen Gegenpol darstellt.

Erstmals befasste sich der Diözesanpastoralrat außerdem mit dem Thema Segensfeiern für Paare. Grundlage des Austauschs war die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz „Segen gibt der Liebe Kraft“, die sich an Paare richtet, die sich lieben, aber keine kirchliche Ehe schließen können oder wollen. Ziel für das Erzbistum müsse es sein, sowohl Seelsorgerinnen und Seelsorgern als auch den anfragenden Paaren mehr Sicherheit zu geben.

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Das Errichtungs- und Übergangsgesetz beschreibt den rechtlichen Rahmen für die Errichtung der 21 Seelsorgeräume und für die Übergangsphase bis zur späteren regulären Leitung der neuen Pfarreien. Es regelt unter anderem die territoriale Einteilung der Seelsorgeräume, die Aufgaben der Übergangsleitungen, die Einbindung der Leitungen der Pastoralen Räume und Pastoralteams, die Bildung von Übergangsräten sowie das Inkrafttreten der neuen Ordnung. Die Bestimmungen sollen mit Wirkung zum 1. Adventssonntag 2026, dem 29. November 2026, in Kraft treten.

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